Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 16 ThürHhG 2015
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Thüringer Haushaltsgesetz 2015 - ThürHhG 2015)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Thüringer Haushaltsgesetz 2015 - ThürHhG 2015)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHhG 2015
Gliederungs-Nr.: 630-10
Normtyp: Gesetz

§ 16 ThürHhG 2015 – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.