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Anlage 4 ThürEBV
Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Landesrecht Thüringen

Anhangteil

Titel: Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürEBV
Gliederungs-Nr.: 2020-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 4 ThürEBV – Kopfspalten des Anlagenachweises

(zu § 23 Abs. 2)

Formblatt 4

Posten des Anlagevermögens 1)Anschaffungs- und HerstellungskostenAbschreibungen  Kennzahlen
 Anfangs-
bestand
ZugangAbgangUmbu-
chun-
gen 2)
EndstandAnfangs-
bestand
Abschrei-
bungen im Wirtschafts-
jahr 3)
angesammelte Abschreibun-
gen auf die in Spalte 4 ausgewiese-
nen Abgänge
EndstandRestbuchwerte am Ende des Wirtschafts-
jahres 4)
Restbuchwerte am Ende des vorangegan-
genen Wirtschafts-
jahres
Durch-
schnittlicher Abschrei-
bungssatz 5)
Durch-
schnittlicher Restbuch-
wert 6)
+./.+ / ./../.
 EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEurovom Hundert 7)vom Hundert 7)
1234567891011121314


















             
1)

Entsprechend Formblatt 5.

2)

Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere.

3)

Zuschreibungen sind in Spalte 8 gesondert aufzuführen.

4)

Betrag in Spalte 6 abzüglich des Betrages in Spalte 10.

5)

Betrag in Spalte 8 mit dem Faktor 100 multipliziert und durch den Betrag in Spalte 6 dividiert.

6)

Betrag in Spalte 11 mit dem Faktor 100 multipliziert und durch den Betrag in Spalte 6 dividiert.

7)

Der Wert ist mit einer Dezimale anzugeben zum Beispiel 56,2.