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§ 27 ThürBPBahnG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Thüringer Bergbahn- und Parkeisenbahngesetz (ThürBPBahnG)
Amtliche Abkürzung
ThürBPBahnG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
93-1

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Verbindlichkeit der Technischen Grundsätze für Seilbahnen vom 19. Oktober 1971 (GBl. Sonderdruck Nr. 714, GVBl. 1997 S. 367) außer Kraft.

Erfurt, den 12. Juni 2003

Die Präsidentin des Landtags
Lieberknecht