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Thüringer Bergbahn- und Parkeisenbahngesetz (ThürBPBahnG)

Bibliographie

Titel
Thüringer Bergbahn- und Parkeisenbahngesetz (ThürBPBahnG)
Amtliche Abkürzung
ThürBPBahnG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
93-1

Vom 12. Juni 2003 (GVBl. S. 309)

Zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731) (1)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Zweiter Abschnitt
Bau und Betrieb von Bergbahnen
Allgemeine Anforderungen3
Bau- und Betriebsgenehmigung4
Genehmigungsverfahren5
Änderungsanzeige6
Genehmigung der technischen Planung7
Betriebseröffnung8
Enteignung9
Baubeschränkungen und Schutzmaßnahmen10
Betriebspflicht11
Ordnungsmäßigkeit des Baus und Betriebs12
Betriebsleitung13
Versicherungspflicht14
Mitteilungspflicht15
Weiterführungsgenehmigung16
Weiterführung durch Erben, Zwangs- oder Insolvenzverwalter17
Dritter Abschnitt
Zuständigkeiten, Aufsicht, Rechtsverordnungen
Zuständige Behörde18
Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde19
Widerruf der Genehmigung20
Anordnung der Einstellung und Beseitigung21
Rechtsverordnungen22
(weggefallen)23
Vierter Abschnitt
Bußgeldbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten24
Fünfter Abschnitt
Bau und Betrieb von Parkeisenbahnen
Parkeisenbahnen24a
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmung25
Einschränkung von Grundrechten25a
Gleichstellungsbestimmung26
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten27

Nach Artikel 129 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731) gelten Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz jeweils in männlicher und weiblicher Form.