Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 9 ThürBG
Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
Landesrecht Thüringen

Zweiter Teil – Das Beamtenverhältnis → Zweiter Abschnitt – Abordnung, Versetzung, Behörden- und Körperschaftsumbildung innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes

Titel: Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürBG
Gliederungs-Nr.: 2030-2
Normtyp: Gesetz

§ 9 ThürBG – Grundsatz

Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Abordnungen und Versetzungen zwischen den und innerhalb der in § 1 genannten Dienstherrn sowie für Körperschaftsumbildungen innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.