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§ 75 ThürBG - Mutterschutz und Elternzeit

Bibliographie

Titel
Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
Amtliche Abkürzung
ThürBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2030-2

Die Landesregierung regelt durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung

  1. 1.

    der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes auf Beamtinnen,

  2. 2.

    der Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes über die Elternzeit auf Beamte, dabei kann die Gewährung von beihilfegleichen Leistungen und die Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung festgelegt werden.