§ 4 ThürAGBGB - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Amtliche Abkürzung
- ThürAGBGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 400-3
Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts gelten für Schuldverhältnisse aus Verträgen nach Artikel 96 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, soweit die Beteiligten nichts anderes vereinbart haben.