Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 42e ThürAbgG - Hinweise auf Mitgliedschaft

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG)
Amtliche Abkürzung
ThürAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
1101-1

Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten sind unzulässig.