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§ 117 SWG - Grundsatz

Bibliographie

Titel
Saarländisches Wassergesetz (SWG)
Amtliche Abkürzung
SWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
753-1

Im Planfeststellungsverfahren nach § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ergehen die Entscheidungen über die Feststellung eines Planes für

  1. 1.

    den Gewässerausbau (§§ 67 und 68 WHG),

  2. 2.

    den Bau von Deichen und Dämmen (§§ 73 bis 77 dieses Gesetzes).

§ 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 70 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nicht anzuwenden.