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§ 26 SVG - Arten der Dienstzeitversorgung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
Amtliche Abkürzung
SVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
53-12

Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst:

  1. 1.

    Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

  2. 2.

    Unfallruhegehalt,

  3. 3.

    Übergangsgeld,

  4. 4.

    Ausgleich bei Altersgrenzen,

  5. 5.
  6. 6.

    Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,

  7. 7.

    Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,

  8. 8.

    Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,

  9. 9.

    Leistungen nach den §§ 96 bis 100,

  10. 10.

    Einmalzahlungen nach § 105.