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§ 8 SUKG - Erstattung der Auslagen für zusätzlichen Unterricht

Bibliographie

Titel
Saarländisches Umzugskostengesetz (SUKG)
Amtliche Abkürzung
SUKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2032-11

Die Auslagen für einen durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder des Umziehenden (§ 4 Abs. 3 Satz 2 und 3) werden bis zu 383 Euro für jedes Kind erstattet, und zwar bis zu 192 Euro voll und darüber hinaus zu drei Vierteln.