§ 19 SUKG
Saarländisches Umzugskostengesetz (SUKG)
Saarländisches Umzugskostengesetz (SUKG)
Landesrecht Saarland
Abschnitt IV – Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 19 SUKG – Verweisungen
Ist in Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf Vorschriften und Bezeichnungen Bezug genommen, die nach diesem Gesetz nicht mehr gelten, so treten an deren Stelle die Vorschriften und Bezeichnungen dieses Gesetzes.