§ 17 StWG
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Bundesrecht
§ 17 StWG – Auskunftspflicht von Bund und Ländern
Bund und Länder erteilen sich gegenseitig die Auskünfte, die zur Durchführung einer konjunkturgerechten Haushaltswirtschaft und zur Aufstellung ihrer Finanzpläne notwendig sind.