§ 1 StWG
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Bundesrecht
§ 1 StWG – Erfordernisse der Wirtschaftspolitik
Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.