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Anlage VIIIa StVZO - Durchführung der Hauptuntersuchung

Bibliographie

Titel
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Amtliche Abkürzung
StVZO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9232-16

(§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)

  1. 1

    Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung

    Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung

    1. 1.

      der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII dieser Verordnung sowie der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, sowie

    2. 2.

      der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien

    oder, soweit solche nicht vorliegen,

    1. 3.

      diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen

    zu überprüfen.

    Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO" (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden.

    Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.

  2. 2

    Umfang der Hauptuntersuchung

    Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1

  3. 2.1

    die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung

    1. 2.1.1

      des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII oder

    2. 2.1.2

      der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,

  4. 2.2

    der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,

  5. 2.3

    an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.

  6. 3

    Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe

  7. 3.1

    Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.

  8. 3.2

    Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.

  9. 4

    Untersuchungskriterien

    Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.

  10. 4.1

    Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch - auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle - auf

    1. 4.1.1

      eine vorgegebene Gestaltung,

    2. 4.1.2

      eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,

    3. 4.1.3

      eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),

    4. 4.1.4

      eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)

    zu erfolgen.

  11. 4.2

    Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch - auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle - auf

    1. 4.2.1

      Beschädigung, Korrosion und Alterung,

    2. 4.2.2

      übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,

    3. 4.2.3

      sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,

    4. 4.2.4

      Freigängigkeit und Leichtgängigkeit

    zu erfolgen.

  12. 4.3

    Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch - auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle - zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.

  13. 4.4

    Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung - die auch Rechenvorgänge impliziert - eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.

  14. 5

    Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung

    Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen.

    Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass

    1. 5.1

      keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,

    2. 5.2

      keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,

    3. 5.3

      die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt

    und

    1. 5.4

      keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen

    werden können.

6Untersuchung
Untersuchungspunkt (Bauteil, System)Untersuchungskriterium
PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)
6.1Bremsanlage
GesamtanlageEinhaltung von VorgabenHilfsbremswirkung
BetriebsbremswirkungFunktion des automatischen Blockierverhinderers
FeststellbremswirkungDichtheit
Gleichmäßigkeit
Funktion der Dauerbremsanlage
- Auffälligkeiten
Abstufbarkeit/Zeitverhalten
- Auffälligkeiten
Löseverhalten
Einrichtungen zur EnergiebeschaffungFüllzeit
- Auffälligkeiten
Einrichtungen zur EnergiebevorratungZustandZustand
- AuffälligkeitenAusführung
Funktion der Entwässerungseinrichtung
Betätigungs- und ÜbertragungseinrichtungenZustandZustand
- Auffälligkeiten
AuflaufeinrichtungZustandZustand
- AuffälligkeitenAusführung
Funktion
Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile)ZustandZustand
- Auffälligkeiten bei Druckluftbremsanlagen:Ausführung
Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen BremskraftreglersFunktion des Bremskraftverstärkers
Funktion der AbreißsicherungFunktion der Drucksicherung
Funktion der selbsttätigen Bremsung
Funktion des Löseventils am Anhänger
Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)
Radbremse/ZuspanneinrichtungZustandZustand
- AuffälligkeitenFunktion der Nachstelleinrichtung
FunktionEinstellung
Ausführung
Prüfeinrichtungen und PrüfanschlüsseZustandZustand
- Auffälligkeiten
Kontroll- und WarneinrichtungenFunktion
6.2Lenkanlage
GesamtanlageEinhaltung von Vorgaben
BetätigungseinrichtungenZustandZustand
- AuffälligkeitenLenkkräfte
Ausführung- Auffälligkeit, Zulässigkeit
- Zulässigkeit
Funktion der Lenkanlage
ÜbertragungseinrichtungenZustandZustand
- AuffälligkeitenEinstellung
LenkhilfeFunktionZustand
Dichtheit
LenkungsdämpferZustand
6.3Sichtverhältnisse
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
ScheibenZustandZustand
- AuffälligkeitenAusführung
Beeinträchtigung des Sichtfeldes- Zulässigkeit
RückspiegelZustandZustand
- AuffälligkeitenBeeinträchtigung der Sicht
Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit
ScheibenwischerZustandZustand
- Auffälligkeiten
Funktion
ScheibenwaschanlageFunktion
6.4Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlagen e
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
6.4.1Aktive lichttechnische Einrichtungen
Scheinwerfer und LeuchtenZustandZustand
- AuffälligkeitenPrüfzeichen
Ausführung
- Zulässigkeit
Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage
Anbaumaße und Sichtwinkel
Anzahl- Zulässigkeit
- Zulässigkeit
Funktion
Einstellung der Scheinwerfer
6.4.2Passive lichttechnische Einrichtungen
Rückstrahler und retroreflektierende EinrichtungenZustandZustand
- AuffälligkeitenPrüfzeichen
AusführungAnbaumaße und Sichtwinkel
- Zulässigkeit- Zulässigkeit
Anzahl
- Zulässigkeit
6.4.3Andere Teile der elektrischen Anlage
elektrische LeitungenZustandZustand
- AuffälligkeitenVerlegung, Absicherung
BatterienZustandZustand
- Auffälligkeiten
elektrische VerbindungseinrichtungenZustandZustand
- AuffälligkeitenFunktion (Kontaktbelegung)
Ausführung
- Zulässigkeit
Anzahl
- Zulässigkeit
Kontroll- und WarneinrichtungenFunktion
andere TeileZustandZustand
- Auffälligkeiten
6.5Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
AchsenZustandZustand
- AuffälligkeitenArt und Qualität der Reparaturausführung
AufhängungZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
- Zulässigkeit (Kraftrad)
Federn, StabilisatorZustandZustand
- AuffälligkeitenAusführung
- Zulässigkeit
pneumatische und hydropneumatische FederungZustandZustand
- AuffälligkeitenFunktion und Einstellung der Ventile
Schwingungsdämpfer/AchsdämpfungZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
- Zulässigkeit
RäderZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
- Zulässigkeit
ReifenZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
- Zulässigkeit
6.6Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
Rahmen/tragende TeileZustandZustand
- Auffälligkeiten
AufbauZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
- Zulässigkeit/Befestigung
Unterfahrschutz/seitliche SchutzvorrichtungZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
- Zulässigkeit
mechanische VerbindungseinrichtungenZustandZustand
- AuffälligkeitenAusführung
- Zulässigkeit
Funktion
StützeinrichtungenZustandZustand
- AuffälligkeitenFunktion
ReserveradhalterungZustandZustand
- AuffälligkeitenFunktion
Ausführung
- Zulässigkeit
Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)ZustandZustand
- AuffälligkeitenPrüf- bzw. Austauschfristen
AusführungFunktion
KraftradverkleidungZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
- Zulässigkeit
andere TeileZustandZustand
- AuffälligkeitenAusführung
- Zulässigkeit
AntriebZustandZustand
- Auffälligkeiten
6.7Sonstige Ausstattungen
6.7.1Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit
Sicherheitsgurte oder andere RückhaltesystemeEinhaltung von VorgabenAusführung
Zustand- Zulässigkeit
- AuffälligkeitenFunktion
Anzahl, Anbringung
- Zulässigkeit
AirbagEinhaltung von VorgabenEinhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist
ÜberrollschutzEinhaltung von Vorgaben
fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/LenkanlageEinhaltung von Vorgaben
sonstige AusstattungenEinhaltung von Vorgaben
6.7.2Weitere Ausstattungen
Sicherung gegen unbefugte Benutzung/Diebstahlsicherung/ AlarmanlageAusführungZustand
- Zulässigkeit
Funktion
UnterlegkeileZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl, Anbringung
- Zulässigkeit
Einrichtungen für SchallzeichenAusführungZustand
- Zulässigkeit
Funktion
Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, VerbandkastenAusführungZustand
- Zulässigkeit
GeschwindigkeitsmessgerätAusführungGenauigkeit
- Zulässigkeit
Funktion
Fahrtschreiber/KontrollgerätVorhandensein von Einbauschild und VerplombungZustand
Einhaltung der PrüffristFunktion
GeschwindigkeitsbegrenzerEinhaltung von VorgabenZustand
Ausführung, EinbauManipulationssicherheit
- ZulässigkeitFunktion
Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung
Funktion, falls durchführbar
Geschwindigkeitsschild(er)ZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl, Anbringung
- Zulässigkeit
weitere sicherheitsrelevante AusstattungenEinhaltung von Vorgaben
6.8Umweltbelastung
6.8.1Geräusche
6.8.1.1Fahrzeuge allgemein
SchalldämpferanlageZustandZustand
- AuffälligkeitenMessung Standgeräusch
Ausführung
- Zulässigkeit
Geräuschentwicklung
- Auffälligkeiten
Motor/Antrieb/Aufbau/KapselungGeräuschentwicklungZustand
- AuffälligkeitenMessung Fahrgeräusch
6.8.1.2Krafträder
SchalldämpferanlageZustandZustand
- AuffälligkeitenMessung Standgeräusch bei nicht nachgewiesener Zulässigkeit
AusführungMessung Standgeräusch
- Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage
Geräuschentwicklung
-Auffälligkeiten
Motor/Antrieb/Aufbau/KapselungGeräuschentwicklungZustand
- AuffälligkeitenMessung Fahrgeräusch
6.8.2Abgase
6.8.2.1Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)
schadstoffrelevante Bauteile/AbgasanlageZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
- Zulässigkeit
AbgasreinigungssystemAbgasverhalten
- Zulässigkeit
6.8.2.2Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)
schadstoffrelevante Bauteile/AbgasanlageZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
- Zulässigkeit
Motormanagement-/AbgasreinigungssystemeAbgasverhalten OBD-Fehlercodes (Modus 03)
- Zulässigkeit- Zulässigkeit
OBD-Daten (Modus 01)
- Zulässigkeit
6.8.3Elektromagnetische Verträglichkeit
Zündanlage/andere elektrische und elektronische EinrichtungenZustand
- Auffälligkeiten
6.8.4Verlust von Flüssigkeiten
Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/ Klimaanlage/BatterieZustandZustand
- AuffälligkeitenDichtheit
Ausführung
- Zulässigkeit
6.8.5Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
gesamte GasanlageZustandZustand
- AuffälligkeitenKennzeichnungen der Bauteile
Ausführung
- Zulässigkeit
Dichtheit
6.8.6Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
gesamte WasserstoffanlageEinhaltung von Vorgaben
6.8.7Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen
gesamter elektrischer AntriebEinhaltung von Vorgaben
6.8.8Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen
gesamter AntriebEinhaltung von Vorgaben
6.9Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
einzelne SystemeEinhaltung von Vorgaben
6.9.1Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
Ein-, Aus- und NotausstiegeZustandZustand
- AuffälligkeitenFunktion
Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit
Funktion der Reversiereinrichtung
Hebeeinrichtungen/Hublifte, fremdkraftbetätigte RampenZustandZustand
- AuffälligkeitenFunktion
Funktion
Bodenbelag und TrittstufenZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
Platz für Fahrer und BegleitpersonalZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
Sitz-/Steh-/Liegeplätze, DurchgängeZustandZustand
- AuffälligkeitenÜbereinstimmung mit Angaben auf Schild
Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit
Festhalteeinrichtungen,ZustandAusführung
Rückhalteeinrichtungen- Auffälligkeiten- Zulässigkeit
Ausführung, Anzahl, Anbringung
- Zulässigkeit
Funktion
FahrgastverständigungssystemFunktionZustand
InnenbeleuchtungFunktionZustand
Ziel-/Streckenschild, LiniennummerAusführungFunktion der Beleuchtungseinrichtung
Zustand
UnternehmeranschriftAusführung
FeuerlöscherEinhaltung der PrüffristZustand
Brand-/RauchmelderFunktionZustand
Verbandkästen einschließlich Inhalt und UnterbringungZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung
6.9.2Taxi
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
Taxischild/BeleuchtungseinrichtungAusführungZustand
Funktion
FahrzeugfarbeAusführung
- Zulässigkeit
UnternehmeranschriftAusführung
FahrpreisanzeigerAusführungZustand
Verplombung
AlarmeinrichtungAusführungZustand
- Zulässigkeit
Funktion
6.9.3Krankenkraftwagen
KennzeichnungAusführung, AnbringungZustand
- Zulässigkeit
InneneinrichtungAusführungZustand
6.10Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Fahrzeug-IdentifizierungsnummerZustandZustand
- Auffälligkeiten
Ausführung - Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
FabrikschildAusführung, AnbringungÜbereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
- Zulässigkeit
Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EGZustandÜbereinstimmung mit den tatsächlichen Maßen
- Auffälligkeiten
Ausführung
- Auffälligkeiten
amtliches Kennzeichen (vorne und hinten)Zustand
Ausführung
FahrzeugdokumenteÜbereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen