§ 7 StromStG
Stromsteuergesetz (StromStG)
Stromsteuergesetz (StromStG)
Bundesrecht
§ 7 StromStG – Leistung von Strom in das Steuergebiet
Bezieht ein Letztverbraucher Strom aus einem Gebiet außerhalb des Steuergebiets, entsteht die Steuer dadurch, dass der Strom durch den Letztverbraucher im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. Steuerschuldner ist der Letztverbraucher.