Anlage 8 StrlSchG
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 8 StrlSchG – Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon
- 1.
Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,
- 2.
Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen,
- 3.
Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.