Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 167 StPO - Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft

Bibliographie

Titel
Strafprozessordnung (StPO) 
Amtliche Abkürzung
StPO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
312-2

In den Fällen der §§ 165 und 166 gebührt der Staatsanwaltschaft die weitere Verfügung.