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§ 30 StiftG - Stiftungen der Weltanschauungsgemeinschaften

Bibliographie

Titel
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
Amtliche Abkürzung
StiftG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
283

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten auch für Stiftungen der Weltanschauungsgemeinschaften, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen.