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§ 23 StiftG - Geltende Rechtsvorschriften

Bibliographie

Titel
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
Amtliche Abkürzung
StiftG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
283

Auf die kirchlichen Stiftungen finden die Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.