§ 91a StGB - AnwendungsbereichBibliographieTitelStrafgesetzbuch (StGB) Amtliche AbkürzungStGBNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.450-2 Die §§ 84, 85 und 87 gelten nur für Taten, die durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen werden.