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§ 83 SPolG - Dienst- und Fachaufsicht

Bibliographie

Titel
Saarländisches Polizeigesetz (SPolG)
Amtliche Abkürzung
SPolG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2012-1

Das Ministerium für Inneres und Sport führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Polizeivollzugsbehörden.