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Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: SozSchwÜberwHDV
Gliederungs-Nr.: 2170-1-22
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Vom 24. Januar 2001 (BGBl. I S. 179)

Geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022)

Auf Grund des § 72 Abs. 5 des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), der zuletzt geändert wurde durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 25. Juni 1999 (BGBl. I S. 1442), in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 16. Februar 1993 (BGBl. I S. 239), verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Persönliche Voraussetzungen1
Art und Umfang der Maßnahmen2
Beratung und persönliche Unterstützung3
Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung4
Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes5
Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags6
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten7