§ 75 SOG LSA
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Fünfter Teil – Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche
§ 75 SOG LSA – Rechtsweg
Für Ansprüche auf Schadensausgleich ist der ordentliche Rechtsweg, für die Ansprüche auf Erstattung und Ersatz von Aufwendungen nach § 73 Abs. 3 oder § 74 der Verwaltungsrechtsweg gegeben.