Gesetze

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§ 109 SOG LSA
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Zehnter Teil – Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: SOG LSA
Gliederungs-Nr.: 205.2
Normtyp: Gesetz

§ 109 SOG LSA – Übergangsvorschrift für Verwaltungsgemeinschaften

Die für Verbandsgemeinden geltenden Vorschriften dieses Gesetzes finden für Verwaltungsgemeinschaften entsprechend Anwendung.