§ 100 SOG LSA - Geltungsdauer
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- SOG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 205.2
Die Gefahrenabwehrverordnungen sollen eine Beschränkung ihrer Geltungsdauer enthalten. Sie treten spätestens zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.