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§ 8 SJG - Jagdnutzung

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement (Saarländisches Jagdgesetz - SJG)
Amtliche Abkürzung
SJG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
792-1

Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren bei der Verpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke zu erlassen.