Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 52 SJG - Personenbezeichnungen

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement (Saarländisches Jagdgesetz - SJG)
Amtliche Abkürzung
SJG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
792-1

Die in diesem Gesetz verwandten Personenbezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Form.