Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 49 SGB XII - Hilfe zur Familienplanung

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Redaktionelle Abkürzung
SGB XII
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-12

1Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. 2Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.