§ 128b SGB XII - Persönliche Merkmale
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
- Redaktionelle Abkürzung
- SGB XII
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-12
Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind
- 1.
Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland,
- 2.
Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status,
- 3.
Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung,
- 4.
Träger der Leistung,
- 5.
Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung,
- 6.
Dauer des Leistungsbezugs in Monaten,
- 7.
gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel,
- 8.
Bezug eines Zuschlages an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) nach § 76g des Sechsten Buches.