Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 121 SGB XII - Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Redaktionelle Abkürzung
SGB XII
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-12

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Dritten und Fünften bis Neunten Kapitels und zu deren Fortentwicklung werden Erhebungen über

  1. 1.

    die Leistungsberechtigten, denen

    1. a)

      Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40),

    2. b)

      Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 bis 52),

    3. c)

      (weggefallen)

    4. d)

      Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66),

    5. e)

      Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel (§§ 67 bis 69) und

    6. f)

      Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 bis 74)

    geleistet wird,

  2. 2.

    die Einnahmen und Ausgaben der Träger der Sozialhilfe nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel

als Bundesstatistik durchgeführt.