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§ 24c SGB V - Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
Amtliche Abkürzung
SGB V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-5

1Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen

  1. 1.

    ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,

  2. 2.

    Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen,

  3. 3.

    Entbindung,

  4. 4.

    häusliche Pflege,

  5. 5.

    Haushaltshilfe,

  6. 6.

    Mutterschaftsgeld.

2Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.