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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
Bundesrecht
Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SGB V
Gliederungs-Nr.: 860-5
Normtyp: Gesetz

Sozialgesetzbuch (SGB)
Fünftes Buch (V)
Gesetzliche Krankenversicherung

Vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2482) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5b des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Erstes Kapitel 
Allgemeine Vorschriften1 - 4b
  
Zweites Kapitel 
Versicherter Personenkreis 
  
Erster Abschnitt 
Versicherung kraft Gesetzes5 - 8
  
Zweiter Abschnitt 
Versicherungsberechtigung9
  
Dritter Abschnitt 
Versicherung der Familienangehörigen10
  
Drittes Kapitel 
Leistungen der Krankenversicherung 
  
Erster Abschnitt 
Übersicht über die Leistungen11
  
Zweiter Abschnitt 
Gemeinsame Vorschriften12 - 19
  
Dritter Abschnitt 
Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft20 - 24i
  
Vierter Abschnitt 
Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten25 - 26
  
Fünfter Abschnitt 
Leistungen bei Krankheit 
  
Erster Titel 
Krankenbehandlung27 - 43c
  
Zweiter Titel 
Krankengeld44 - 51
  
Dritter Titel 
Leistungsbeschränkungen52 - 52a
  
Sechster Abschnitt 
Selbstbehalt, Beitragsrückzahlung53 - 54
  
Siebter Abschnitt 
Zahnersatz55 - 59
  
Achter Abschnitt 
Fahrkosten60
  
Neunter Abschnitt 
Zuzahlungen, Belastungsgrenze61 - 62a
  
Zehnter Abschnitt 
Weiterentwicklung der Versorgung63 - 68c
  
Viertes Kapitel 
Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Grundsätze69 - 71
  
Zweiter Abschnitt 
Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten 
  
Erster Titel 
Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung72 - 76
  
Zweiter Titel 
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen77 - 81
  
Dritter Titel 
Verträge auf Bundes- und Landesebene82 - 87e
  
Vierter Titel 
Zahntechnische Leistungen88
  
Fünfter Titel 
Schiedswesen89 - 89a
  
Sechster Titel 
Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss90 - 94
  
Siebter Titel 
Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung95 - 98
  
Achter Titel 
Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung99 - 105
  
Neunter Titel 
Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung106 - 106d
  
Dritter Abschnitt 
Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen107 - 114
  
Vierter Abschnitt 
Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten115 - 123
  
Fünfter Abschnitt 
Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln124 - 125b
  
Sechster Abschnitt 
Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln126 - 128
  
Siebter Abschnitt 
Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern129 - 131a
  
Achter Abschnitt 
Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern132 - 134a
  
Neunter Abschnitt 
Sicherung der Qualität der Leistungserbringung135 - 139e
  
Zehnter Abschnitt 
Eigeneinrichtungen der Krankenkassen140
  
Elfter Abschnitt 
Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern140a - 140d
  
Zwölfter Abschnitt 
Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten140e
  
Dreizehnter Abschnitt 
Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten140f - 140h
  
Fünftes Kapitel 
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen141 - 142
  
Sechstes Kapitel 
Organisation der Krankenkassen 
  
Erster Abschnitt 
Errichtung, Vereinigung und Beendigung von Krankenkassen143 - 172
  
Erster Titel 
Arten der Krankenkassen143 - 148
  
Zweiter Titel 
Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen149 - 154
  
Dritter Titel 
Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen155 - 164
  
Vierter Titel 
Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz165 - 172
  
Zweiter Abschnitt 
Wahlrechte der Mitglieder173 - 185
  
Erster Titel 
(weggefallen) 
  
Zweiter Titel 
(weggefallen) 
  
Dritter Abschnitt 
Mitgliedschaft und Verfassung 
  
Erster Titel 
Mitgliedschaft186 - 193
  
Zweiter Titel 
Satzung, Organe194 - 197b
  
Vierter Abschnitt 
Meldungen198 - 206
  
Siebtes Kapitel 
Verbände der Krankenkassen207 - 219d
  
Achtes Kapitel 
Finanzierung 
  
Erster Abschnitt 
Beiträge 
  
Erster Titel 
Aufbringung der Mittel220 - 225
  
Zweiter Titel 
Beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder226 - 240
  
Dritter Titel 
Beitragssätze, Zusatzbeitrag241 - 248
  
Vierter Titel 
Tragung der Beiträge249 - 251
  
Fünfter Titel 
Zahlung der Beiträge252 - 256a
  
Zweiter Abschnitt 
Beitragszuschüsse257 - 258
  
Dritter Abschnitt 
Verwendung und Verwaltung der Mittel259 - 264
  
Vierter Abschnitt 
Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds265 - 273
  
Fünfter Abschnitt 
Prüfung der Krankenkassen und ihrer Verbände274
  
Neuntes Kapitel 
Medizinischer Dienst 
  
Erster Abschnitt 
Aufgaben275 - 277
  
Zweiter Abschnitt 
Organisation278 - 283a
  
Zehntes Kapitel 
Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz 
  
Erster Abschnitt 
Informationsgrundlagen 
  
Erster Titel 
Grundsätze der Datenverarbeitung284 - 287a
  
Zweiter Titel 
Informationsgrundlagen der Krankenkassen288 - 293a
  
Zweiter Abschnitt 
Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz 
  
Erster Titel 
Übermittlung von Leistungsdaten294 - 303
  
Zweiter Titel 
Datentransparenz303a - 303f
  
Dritter Abschnitt 
Datenlöschung, Auskunftspflicht304 - 305b
  
Elftes Kapitel 
Telematikinfrastruktur306 - 383
  
Erster Abschnitt 
Anforderungen an die Telematikinfrastruktur306 - 309
  
Zweiter Abschnitt 
Gesellschaft für Telematik310 - 322
  
Erster Titel 
Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik310 - 316
  
Zweiter Titel 
Beirat der Gesellschaft für Telematik317 - 318
  
Dritter Titel 
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik319 - 322
  
Dritter Abschnitt 
Betrieb der Telematikinfrastruktur323 - 328
  
Vierter Abschnitt 
Überwachung von Funktionsfähigkeit und Sicherheit329 - 333
  
Fünfter Abschnitt 
Anwendungen der Telematikinfrastruktur334 - 363
  
Erster Titel 
Allgemeine Vorschriften334 - 340
  
Zweiter Titel 
Elektronische Patientenakte341 - 355
  
Erster Untertitel 
Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte342 - 345
  
Zweiter Untertitel 
Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten346 - 351
  
Dritter Untertitel 
Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte352 - 353
  
Vierter Untertitel 
Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten354 - 355
  
Dritter Titel 
Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort356
  
Vierter Titel 
Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen357
  
Fünfter Titel 
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten358 - 359
  
Sechster Titel 
Übermittlung ärztlicher Verordnungen360 - 361a
  
Siebter Titel 
Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger und durch das Zentrale Vorsorgeregister362 - 362b
  
Achter Titel 
Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke363
  
Sechster Abschnitt 
Telemedizinische Verfahren364 - 370a
  
Siebter Abschnitt 
Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen371 - 375
  
Achter Abschnitt 
Finanzierung und Kostenerstattung376 - 383
  
Zwölftes Kapitel 
Förderung von offenen Standards und Schnittstellen; Nationales Gesundheitsportal384 - 395
  
Dreizehntes Kapitel 
Straf- und Bußgeldvorschriften396 - 399
  
Vierzehntes Kapitel 
Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands400 - 402
  
Fünfzehntes Kapitel 
Weitere Übergangsvorschriften403 - 425
  
Anlage 
  
Datenschutz-FolgenabschätzungAnlage
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesundheits-Reformgesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.