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§ 7 SGB I - Zuschuss für eine angemessene Wohnung

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil
Redaktionelle Abkürzung
SGB I
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-1

Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuss zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.