Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 66 SektVO - Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Postdienste und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
Amtliche Abkürzung
SektVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
703-5-6

Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind

  1. 1.

    § 10a nicht anzuwenden und

  2. 2.

    die §§ 21, 35, 36, 37, 38, 39, 40 und 61 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.