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§ 22a SeeFischG - Übergangs- und Anwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union (Seefischereigesetz - SeeFischG)
Amtliche Abkürzung
SeeFischG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
793-12

§ 14b ist ab dem 1. Juli 2018 anzuwenden.