Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 45 SDG - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Bibliographie

Titel
Saarländisches Disziplinargesetz (SDG)
Amtliche Abkürzung
SDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2031-1

Die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit nach diesem Gesetz nehmen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahr. Hierzu werden beim Verwaltungsgericht des Saarlandes eine Kammer für Disziplinarsachen und beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ein Senat für Disziplinarsachen gebildet. Bei Bedarf können weitere Kammern und Senate für Disziplinarsachen gebildet werden.