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§ 24 SchutzbG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
SchutzbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
54-2

(1) Gegen den Festsetzungsbescheid steht den Beteiligten innerhalb zweier Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel der Beschwerde zu.

(2) Über die Beschwerde entscheidet die Aufsichtsbehörde.

(3) Die Entscheidung über die Beschwerde ist den am Festsetzungsverfahren Beteiligten zuzustellen.