Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 71 SchulG M-V - Wissenschaftliche Forschung

Bibliographie

Titel
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V)
Amtliche Abkürzung
SchulG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
223-6

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bedürfen der Genehmigung der zuständigen Schulbehörde. Im Übrigen findet § 9 des Landesdatenschutzgesetzes Anwendung.