§ 32 SchulG LSA - Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Bibliographie
- Titel
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- SchulG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2231.1
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Assistenz- und das Betreuungspersonal an den öffentlichen Schulen stehen in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land. Die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Schulträger.