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§ 110 SchulG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Schulgesetz (SchulG)
Amtliche Abkürzung
SchulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
223-1

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. August 2004 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Schulgesetz vom 6. November 1974 (GVBl. S. 487), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 2. März 2004 (GVBl. S. 199), BS 223-1, außer Kraft.

(3) Rechtsverordnungen, die zur Durchführung des in Absatz 2 genannten Gesetzes ergangen sind, bleiben in Kraft, soweit sie mit den Vorschriften des Gesetzes vereinbar sind. Das fachlich zuständige Ministerium wird ermächtigt, die nach Satz 1 weitergeltenden Vorschriften durch Rechtsverordnung aufzuheben.

Mainz, den 30. März 2004

Der Ministerpräsident
Kurt Beck