Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 1 ScheckG - Bestandteile

Bibliographie

Titel
Scheckgesetz
Redaktionelle Abkürzung
ScheckG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4132-1

Der Scheck enthält:

  1. 1.
    die Bezeichnung als Scheck im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
  2. 2.
    die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
  3. 3.
    den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
  4. 4.
    die Angabe des Zahlungsorts;
  5. 5.
    die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
  6. 6.
    die Unterschrift des Ausstellers.