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Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
Bundesrecht
Titel: Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SBG
Gliederungs-Nr.: 51-12
Normtyp: Gesetz

Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)

Vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2065) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614)

Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Beteiligung1
Allgemeine Vorschriften2
  
Kapitel 2 
Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Vertrauenspersonen 
  
Abschnitt 1 
Wahl der Vertrauensperson 
  
Wahlrechtsgrundsätze und allgemeine Vorschriften für die Wahl3
Wählergruppen und Wahlbereiche4
Wahlberechtigung5
Wählbarkeit6
Anfechtung der Wahl7
  
Abschnitt 2 
Geschäftsführung und Rechtsstellung 
  
Geschäftsführung8
Beurteilung9
Amtszeit10
Niederlegung des Amtes11
Abberufung der Vertrauensperson12
Ruhen des Amtes13
Stellvertretung14
Schutz der Vertrauensperson15
Versetzung der Vertrauensperson16
Beschwerderecht der Vertrauensperson17
Beschwerden gegen die Vertrauensperson18
  
Abschnitt 3 
Beteiligung der Vertrauensperson 
  
Aufgaben der Vertrauensperson19
Pflichten der Disziplinarvorgesetzten20
Anhörung21
Vorschlagsrecht22
Mitbestimmung, Schlichtungsausschuss23
Personalangelegenheiten24
Dienstbetrieb25
Betreuung und Fürsorge26
Berufsförderung27
Ahndung von Dienstvergehen28
Förmliche Anerkennungen, Bestpreise29
Auszeichnungen und Vergabe leistungsbezogener Elemente der Besoldung30
Beschwerdeverfahren31
Vermittlung durch die Vertrauensperson32
  
Kapitel 3 
Gremien der Vertrauenspersonen 
  
Abschnitt 1 
Versammlungen der Vertrauenspersonen 
  
Versammlungen der Vertrauenspersonen des Verbands, des Kasernenbereichs und des Standorts33
Versammlungen der Vertrauenspersonen der Großverbände34
Sprecherin, Sprecher35
Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Protokoll36
  
Abschnitt 2 
Vertrauenspersonenausschüsse 
  
Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen37
Gesamtvertrauenspersonenausschuss38
Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche39
Wahl des Gesamtvertrauenspersonenausschusses40
Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche41
Amtszeit, Rechtsstellung der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse42
Pflichten der Dienststellen43
Nachrücken, Ersatzmitglied44
Geschäftsführung45
Einberufung von Sitzungen46
Nichtöffentlichkeit47
Beschlussfassung48
Protokoll49
Kosten, Geschäftsbedarf, Fortbildung50
Beteiligung bei Verschlusssachen51
Anfechtung der Wahl52
  
Kapitel 4 
Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland 
  
Grundsatz53
Wählergruppen54
Wahlberechtigung und Wählbarkeit55
Personalangelegenheiten56
Dienstbetrieb57
Versammlungen der Vertrauenspersonen58
  
Kapitel 5 
Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Personalvertretungen 
  
Entsprechende Geltung des Bundespersonalvertretungsgesetzes59
Personalvertretung der Soldatinnen und Soldaten60
Dienststellen ohne Personalrat61
Wahl und Rechtsstellung der Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter62
Angelegenheiten der Soldatinnen und Soldaten63
  
Kapitel 6 
Schlussvorschriften 
  
Rechtsverordnungen64
Übergangsvorschriften65
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2065)