Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 69 SBesG - Übergangsregelung zu Ausgleichszulagen

Bibliographie

Titel
Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG)
Amtliche Abkürzung
SBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2032-1

Für Ausgleichszulagen, die vor dem 1. Januar 2022 zugestanden haben, gelten die bisherigen Vorschriften weiter.