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§ 42 SAIG - Finanzwesen der Ingenieurkammer

Bibliographie

Titel
Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) 
Amtliche Abkürzung
SAIG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
700-4

Für das Finanzwesen der Ingenieurkammer gilt § 16 entsprechend.