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§ 5 SäHO
Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO)
Landesrecht Sachsen

Teil I – Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan

Titel: Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SäHO
Gliederungs-Nr.: 520-1
Normtyp: Gesetz

§ 5 SäHO – Vorläufige und endgültige Haushalts- und Wirtschaftsführung

Die Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen und endgültigen Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz erlässt das Staatsministerium der Finanzen.