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§ 10 SächsVwOrgG
Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
Landesrecht Sachsen

Teil 4 – Die besonderen Staatsbehörden

Titel: Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsVwOrgG
Gliederungs-Nr.: 111-13
Normtyp: Gesetz

§ 10 SächsVwOrgG – Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

(1) Dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung sind unmittelbar nachgeordnet

  1. 1.

    die Justizvollzugsanstalten,

  2. 2.

    das Ausbildungszentrum Bobritzsch,

  3. 3.

    die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz,

  4. 4.

    die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung.

(2) Die in Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 genannten Behörden nehmen die in den jeweiligen Fachgesetzen beschriebenen Aufgaben wahr. Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung nimmt insbesondere die Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung auf überparteilicher Grundlage wahr.

(3) Dem Ausbildungszentrum Bobritzsch obliegen die folgenden Aufgaben:

  1. 1.

    die fachtheoretische Ausbildung der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten allgemeiner Verwaltungsdienst und Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen, der Fachrichtung Justiz mit den fachlichen Schwerpunkten Justizdienst und Justizvollzugsdienst sowie der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Steuerverwaltungsdienst,

  2. 2.

    die dienstbegleitende Unterweisung im Rahmen der Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement sowie zum Verwaltungsfachangestellten und zur Verwaltungsfachangestellten in Staatsbehörden,

  3. 3.

    die Planung, Durchführung und Abwicklung von Fachfortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Bedienstete der Justiz und des Justizvollzugs sowie von Fortbildungen zur fachspezifischen Informationstechnik in der Justiz.

Dem Ausbildungszentrum Bobritzsch können durch Rechtsverordnung der für die jeweilige Laufbahn zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung weitere Bildungsaufgaben zugewiesen werden.