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§ 35 SächsSÜG - Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsprüfungsgesetz - SächsSÜG)
Amtliche Abkürzung
SächsSÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
22-7

Das Staatsministerium des Innern erlässt die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung dieses Gesetzes.