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Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsGemO
Gliederungs-Nr.: 230-1
Normtyp: Gesetz

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Rechtsstellung, Aufgaben und Gebiet der Gemeinde 
  
Erster Abschnitt 
Rechtsstellung und Aufgaben 
  
Wesen und Organe der Gemeinde1
Aufgaben der Gemeinde2
Gemeindearten3
Satzungen4
Name und Bezeichnung5
Wappen, Flaggen und Dienstsiegel6
  
Zweiter Abschnitt 
Gebiet der Gemeinde 
  
Gebietsbestand7
Änderungen des Gemeindegebiets8
Einwohneranhörung bei Änderungen des Gemeindegebiets8a
Vereinbarung über Änderungen des Gemeindegebiets9
  
Zweiter Teil 
Einwohner und Bürger der Gemeinde 
  
Rechtsstellung der Einwohner10
Unterrichtung und Beratung der Einwohner11
Petitionsrecht12
Hilfe in Verwaltungsverfahren13
Anschluss- und Benutzungszwang14
Bürger der Gemeinde15
Wahlrecht16
Ehrenamtliche Tätigkeit17
Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit18
Pflichten ehrenamtlich Tätiger19
Ausschluss wegen Befangenheit20
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit21
Einwohnerversammlung22
Einwohnerantrag23
Bürgerentscheid24
Bürgerbegehren25
Ehrenbürgerrecht26
  
Dritter Teil 
Verfassung und Verwaltung der Gemeinde 
  
Erster Abschnitt 
Gemeinderat 
  
Rechtsstellung des Gemeinderats27
Aufgaben des Gemeinderats28
Zusammensetzung des Gemeinderats29
Wahlgrundsätze30
Wählbarkeit31
Hinderungsgründe32
Wahlperiode33
Ausscheiden, Nachrücken, Ergänzungswahl34
Rechtsstellung der Gemeinderäte35
Fraktionen35a
Vorsitz im Gemeinderat, Einberufung der Sitzungen36
Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum 36a
Veröffentlichung von Informationen36b
Öffentlichkeit der Sitzungen37
Verhandlungsleitung, Geschäftsgang38
Beschlussfassung39
Niederschrift40
Beschließende Ausschüsse41
Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse42
Beratende Ausschüsse43
Mitwirkung im Gemeinderat und in den Ausschüssen44
Ältestenrat45
Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheiten46
Sonstige Beiräte47
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen47a
  
Zweiter Abschnitt 
Bürgermeister 
  
Wahlgrundsätze48
Wählbarkeit, Hinderungsgründe49
Zeitpunkt der Wahl50
Rechtsstellung des Bürgermeisters51
Stellung des Bürgermeisters im Gemeinderat52
Leitung der Gemeindeverwaltung53
Stellvertretung des Bürgermeisters54
Beigeordnete55
Rechtsstellung und Bestellung der Beigeordneten56
Hinderungsgründe57
Besondere Dienstpflichten58
Beauftragung, rechtsgeschäftliche Vollmacht59
Verpflichtungserklärungen60
  
Dritter Abschnitt 
Bedienstete und Beauftragte der Gemeinde 
  
Einstellung, Aus- und Fortbildung61
Fachbediensteter für das Finanzwesen62
Stellenplan63
Beauftragte64
  
Vierter Abschnitt 
Ortschaftsverfassung 
  
Einführung der Ortschaftsverfassung65
Ortschaftsrat66
Aufgaben des Ortschaftsrats67
Ortsvorsteher68
Anwendung von Rechtsvorschriften69
Aufhebung der Ortschaftsverfassung69a
  
Fünfter Abschnitt 
Stadtbezirksverfassung 
  
Stadtbezirksverfassung70
Stadtbezirksbeirat71
Anwendung von Rechtsvorschriften71a
  
Vierter Teil 
Gemeindewirtschaft 
  
Erster Abschnitt 
Haushaltswirtschaft 
  
Allgemeine Haushaltsgrundsätze72
Grundsätze der Einnahmenbeschaffung73
Haushaltssatzung74
Haushaltsplan75
Erlass der Haushaltssatzung76
Nachtragssatzung77
Vorläufige Haushaltsführung78
Abweichungen vom Haushaltsplan79
Finanzplanung80
Verpflichtungsermächtigungen81
Kreditaufnahmen82
Sicherheiten und Gewährleistung für Dritte83
Kassenkredite84
Rücklagen85
Rückstellungen85a
Gemeindekasse86
Übertragung von Kassengeschäften, Automation87
Jahresabschluss88
Eröffnungsbilanz88a
Gesamtabschluss88b
Aufstellung und ortsübliche Bekanntgabe des Abschlusses88c
  
Zweiter Abschnitt 
Vermögen der Gemeinde 
  
Erwerb und Verwaltung von Vermögen, Wertansätze89
Veräußerung von Vermögen90
Sondervermögen91
Treuhandvermögen92
Freistellung von der Finanzplanung93
Örtliche Stiftungen94
  
Dritter Abschnitt 
Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinde 
  
Wirtschaftliche Unternehmen94a
Unternehmensformen95
Eigenbetriebe95a
Unternehmen in Privatrechtsform96
Inhalt des Gesellschaftsvertrages96a
Kommunale Versorgungsunternehmen97
Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform98
Beteiligungsverwaltung99
(weggefallen)100
Konzessionsverträge101
Anzeige-, Vorlage- und Genehmigungspflichten102
  
Vierter Abschnitt 
Prüfungswesen 
  
Örtliche Prüfungseinrichtungen103
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses104
Örtliche Prüfung der Eigenbetriebe105
Weitere Aufgaben der örtlichen Prüfung106
(weggefallen)107
Überörtliche Prüfungsbehörde108
Aufgaben und Gang der überörtlichen Prüfung109
(weggefallen)110
  
Fünfter Teil 
Aufsicht 
  
Wesen und Inhalt der Aufsicht111
Rechtsaufsichtsbehörden112
Informationsrecht113
Beanstandungsrecht114
Anordnungsrecht115
Ersatzvornahme116
Bestellung eines Beauftragten117
Vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters118
Vorlage- und Genehmigungspflicht119
Unwirksame und nichtige Rechtsgeschäfte120
Geltendmachung von Ansprüchen, Verträge mit der Gemeinde121
Zwangsvollstreckung122
Fachaufsicht123
  
Sechster Teil 
Sonstige Vorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten124
Maßgebende Einwohnerzahl125
(weggefallen)126
Rechtsverordnungen127
Muster für die Haushaltswirtschaft128
Sonstige Verwaltungsvorschriften129
Übergangsvorschriften aus Anlass des Dritten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts130
Übergangsbestimmungen aus Anlass des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts130a
Übergangsvorschrift aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts130b
(weggefallen)131
Inkrafttreten132
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Gemeindeordnung

Vom 9. März 2018

Auf Grund des Artikels 8 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) wird nachstehend der Wortlaut der Sächsischen Gemeindeordnung in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),

  2. 2.

    den am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234),

  3. 3.

    den am 9. Mai 2015 in Kraft getretenen Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349),

  4. 4.

    den am 31. Dezember 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652),

  5. 5.

    den teils am 31. Dezember 2016, teils am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652),

  6. 6.

    den am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.