§ 36 SächsFischG - Einschränkung von Grundrechten
Bibliographie
- Titel
- Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz - SächsFischG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsFischG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 652-1/2
Durch fischereibehördliche Maßnahmen nach diesem Gesetz kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 30 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen) eingeschränkt werden.